Corona- Sonderstornierung

Sollte auf Grund gesetzlicher Regelungen ein Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern nicht statthaft sein, ist die Stornierung kostenfrei. Etwaige geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurückgezahlt.
Für den Fall, dass Sie ihre Reise nicht wie geplant antreten bzw. beenden können, weil Sie oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, empfehlen wir eine Reiseversicherung. Die ERV bietet z.B. eine Ergänzungs-Schutz Covid-19 Versicherung in Kombination mit einer Storno- und StornoPlus-Versicherung der ERGO Reiseversicherung an.